BGH: Schadensersatz nach DSGVO auch ohne Missbrauch der Daten
Der BGH entschied, dass auch der bloße kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten für einen Anspruch auf Schadensersatz genüge.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
Der BGH entschied, dass auch der bloße kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten für einen Anspruch auf Schadensersatz genüge.
Das OLG Hamburg (Urt. v. 22.08.2024 – 6 UKl 1/23) entschied, dass § 312k BGB nur greife, wenn es um dauerhafte Leistungspflichten des Verbrauchers gehe.
Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus...
Das OLG Brandenburg (Urt. v. 6.8.2024 – 6 U 88/23) entschied, dass eine einzige offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe keinen Rechtsmissbrauch indiziere.
Das OLG Hamburg (Urt. v. 26.9.2024 – 5 UKl 1/23) entschied, dass die Pflicht, einen Kündigungsbutton vorzuhalten, nicht nur für die Website des...