Änderungen des VSBG geplant – Informationspflichten sollen wegfallen
Nach § 36 Abs. 1 VSBG müssen Unternehmer Verbraucher darüber informieren, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren...
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
Nach § 36 Abs. 1 VSBG müssen Unternehmer Verbraucher darüber informieren, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren...
Das LG Flensburg entschied, dass keine generelle Pflicht zur Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung bestehe. Bei Fehlen verlängere sich nicht...
Es wurde ein neuer Regierungsentwurf zur Änderung des Elektrogesetzes veröffentlicht. Die geplante Novelle sieht Änderungen bei den Informationspflichten...
Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus...
Der BGH entschied im Anschluss an den EuGH, dass es unzulässig sei, ein Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“ zu bewerben.