OLG Köln: Rabattangaben müssen sich auf den 30-Tage-Bestpreis beziehen
Das OLG Köln entschied, dass Rabattangaben nur dann zulässig seien, wenn sämtliche Ermäßigungen eindeutig auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage bezogen werden.
In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Das AG Darmstadt verneint einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wegen rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung. Unsere Kanzlei Föhlisch Rechtsanwälte...
EmpCo‑RL & UWG‑Reform: Neue Regeln für Greenwashing, Produktinfos und Dark Patterns im E‑Commerce ab 27.9.2026.
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