OLG Hamburg: Wesentliche Merkmale müssen im Check-out angegeben werden
Das OLG Hamburg entschied, dass die wesentlichen Merkmale der Ware auf der Check-out-Seite selbst dargestellt werden müssen. Eine Verlinkung genüge nicht.
In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Der BGH entschied, dass die Bestätigungsseite beim Kündigungsbutton keine Informationen zu Kündigungsalternativen oder Angebote enthalten dürfe.
Frankreichs Verbraucherschutzbehörde DGCCRF hat Shein am 3. Juni 2026 mit zwei neuen Bußgeldern in Höhe von insgesamt 22,4 Millionen Euro belegt.
Der EuGH entschied, dass es sich bei personalisierten Streaming-Abos um digitale Dienstleistungen handle mit der Folge, dass grundsätzlich ein...
Das LG Frankfurt a.M. entschied, dass der günstigste Preis der letzten 30 Tage unter Umständen auch angegeben werden müsse, wenn ein Preisvergleich mit...
Das LG Hechingen entschied, dass Händler auch ohne Einflussmöglichkeit für Verstöße auf Amazon haften. Zudem seien fehlende Angaben nach der GPSR und...
Das OLG Hamburg entschied, dass bei der Werbung mit einem Kauf auf Rechnung die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme bereits im Zusammenhang mit der...
Das OLG Koblenz entschied, dass die Veröffentlichung von Kundenbewertungen ohne Angaben dazu, ob und wie deren Echtheit überprüft wird, irreführend sei.