Amazon in Frankreich wegen unzulässiger Klauseln zu Millionenstrafe verurteilt
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Der Vertragsschluss in Frankreich ist anders ausgestaltet als hierzulande. Das ist für deutsche Online-Händler wichtig, die nach Frankreich verkaufen.
In 2016 im Rahmen ihre Aufgabe als staatliche Markt Überwachung und Verbraucherschutzsbehörde hat die DGCCRF 10.829 Internet Webseiten geprüft.
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