LG Berlin: Abfrage des Kennwortes beim Kündigungsbutton zulässig
Das LG Berlin entschied, dass im Rahmen des Kündigungsbuttons die Abfrage des Kundenkennortes zur Identifizierung auf der Bestätigungsseite zulässig sei.
Das LG Berlin entschied, dass im Rahmen des Kündigungsbuttons die Abfrage des Kundenkennortes zur Identifizierung auf der Bestätigungsseite zulässig sei.
Das OLG Celle hat in zwei Verfahren entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den IDO rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig sei.
Das OLG Celle entschied, dass sich die Widerrufsfrist nicht verlängere, wenn die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht angegeben wird.
Gewährleistungsrecht in Italien: Fälle und Rechttipps
Der italienische Online-Handel ist nicht von Abmahnwellen bedroht wie der deutsche Handel. Aber Verstöße gegen die Vorschriften des Verbraucherkodex...