OLG Celle: Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Telefonnummer in Belehrung
Das OLG Celle entschied, dass sich die Widerrufsfrist nicht verlängere, wenn die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht angegeben wird.
Das OLG Celle entschied, dass sich die Widerrufsfrist nicht verlängere, wenn die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht angegeben wird.
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