Nicht vergessen: Ab heute Pflicht zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Smartphones und Tablets
Ab dem 20.6.2025 gilt für Smartphones und Tablets die neue Pflicht zur Kennzeichnung der Energieeffizienzklasse.
Ab dem 20.6.2025 gilt für Smartphones und Tablets die neue Pflicht zur Kennzeichnung der Energieeffizienzklasse.
Ab dem 28.6.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Auch Onlineshops werden als Dienstleistungen von den neuen Regelungen erfasst.
Ab dem 20.6.2025 gilt für Smartphones und Tablets die neue Pflicht zur Kennzeichnung der Energieeffizienzklasse.