Neue Kennzeichnung von Gewährleistungsrechten und Haltbarkeitsgarantien
Ab dem 27.9.2026 gelten neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Gewährleistungsrechten und Haltbarkeitsgarantien. Vorgesehen ist die Einführung einer sog. „harmonisierten Mitteilung“ und einer „harmonisierten Kennzeichnung“.