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EU-Kommission leitet DSA-Verfahren gegen Shein ein

Seit dem 17.2.2024 gilt der europäische Digital Services Act (DSA). Heute, also genau zwei Jahre nach Geltungsbeginn, hat die Europäische Kommission ein förmliches Verfahren wegen mehrerer potenzieller Verstöße gegen Shein eingeleitet. Es geht um ein manipulatives und süchtig machendes Design, also Dark Patterns, mangelnde Transparenz der Empfehlungssysteme sowie den Verkauf illegaler Produkte.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte bereits im Oktober 2020 ein Aktionspaket zur „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ angekündigt und Ende 2020 ihren Vorschlag für den Digital Services Act, auch das Gesetz über digitale Dienste genannt, vorgelegt. Das 2022 in Kraft getretene „Digital Services Act Package“ besteht aus dem Gesetz über digitale Dienste (VO [EU] 2022/2065; Digital Services Act; DSA) und dem Gesetz über digitale Märkte (VO [EU] 2022/1925; Digital Markets Act; DMA). Während der DMA Regeln für sog. Gatekeeper-Plattformen schafft, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, enthält der DSA umfangreiche Vorschriften, die die Verantwortlichkeit digitaler Dienste regeln und Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen und andere Online-Vermittlerbereithalten.

Der DSA sieht zudem in Art. 29 ff. umfangreiche Pflichten für B2C-Marktplätze vor. Er gilt seit dem 17.2.2024 und ist Grundlage des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das TMG abgelöst hat.

Der DSA sieht für sehr große Online-Pattformen („Very Large Online Platforms“, sog. VLOPs) besonders strenge Regeln vor. Shein zählt mit über 108 Millionen EUNutzern monatlich zu den VLOPs. Im Mittelpunkt steht dabei Art. 25 DSA, der bestimmte Anforderungen an die Gestaltung und Organisation der Online-Schnittstelle für alle Online-Plattformen vorsieht.

Artikel 25 Gestaltung und Organisation der Online-Schnittstelle

(1) Anbieter von Online-Plattformen dürfen ihre Online-Schnittstellen nicht so konzipieren, organisieren oder betreiben, dass Nutzer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Fähigkeit, freie und informierte Entscheidungen zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden.

(2) Das Verbot in Absatz 1 gilt nicht für Praktiken, die unter die Richtlinie 2005/29/EG oder die Verordnung (EU) 2016/679 fallen.

(3) Die Kommission kann Leitlinien für die Anwendung von Absatz 1 auf eine bestimmte Praxis herausgeben, insbesondere in Bezug darauf,

a) dass bestimmte Auswahlmöglichkeiten stärker hervorgehoben werden, wenn der Nutzer eine Entscheidung treffen muss,

b) dass der Nutzer wiederholt aufgefordert wird, eine Auswahl zu treffen, obwohl eine solche Auswahl bereits getroffen wurde, insbesondere durch die Einblendung eines Fensters, mit der die Nutzererfahrung beeinträchtigt wird,

c) dass das Verfahren zur Beendigung eines Dienstes schwieriger als das Verfahren zur Anmeldung bei diesem Dienst gestaltet wird.

Ebenso gelten für alle Online-Plattformen nach Art. 27 DSA bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Transparenz von Empfehlungssystemen und nach Art. 28 DSA hinsichtlich des Online-Schutzes Minderjähriger. Für sehr große Online-Plattformen gelten nach Art. 34 ff DSA noch einmal verschärfte Anforderungen. Solche sehr großen Online-Plattformen müssen u.a. systemische Risiken erkennen, bewerten und wirksam mindern, darunter Risiken, die sich aus illegalen Inhalten, intransparenten Algorithmen oder negativen Auswirkungen auf das Wohlbefinden von Nutzerinnen und Nutzern ergeben.

Einleitung eines Verfahrens gegen Shein

Die Kommission untersucht derzeit mehrere potenzielle Verstöße gegen den DSA. Dazu zählen der Vertrieb illegaler Produkte, mangelnde Transparenz bei Empfehlungsalgorithmen und die mutmaßlich süchtig machende Gestaltung der Plattform. Die Vorwürfe stützen sich unter anderem darauf, dass Shein GamificationMechanismen und Belohnungsstrukturen einsetzt, die geeignet sind, Nutzer zu wiederkehrendem oder exzessivem Konsum zu animieren.

Dark Patterns – Gamification und Verstärkungsmechanismen

Die Kommission sieht Hinweise darauf, dass Shein Belohnungssysteme, Punktesammelmechaniken und visuelle Trigger einsetzt, die psychologische Anreize schaffen, die Nutzung der Plattform zu intensivieren. Nutzer erhalten beispielsweise Punkte oder Vorteile, wenn sie die App regelmäßig öffnen, Inhalte teilen oder aktiv shoppen. Solche Mechanismen, die mit unmittelbaren Belohnungsreizen arbeiten, können nach Ansicht der Kommission ein suchtähnliches Verhalten begünstigen.

Intransparente Empfehlungsalgorithmen

Ein weiterer Aspekt betrifft die mangelnde Transparenz der Empfehlungssysteme. Nutzer müssen nach Art. 27 i.V.m. Art. 38 DSA über die Funktionsweise der Empfehlungsmechanismen informiert werden und zumindest eine Option erhalten, die nicht auf Profiling basiert.

Vertrieb illegaler Produkte

Die Plattform soll zudem wiederholt Produkte angeboten haben, die in der EU illegal sind, darunter kindesmissbräuchliche Waren und weitere gefährliche Artikel wie Waffen oder schadstoffhaltige Produkte. Diese Vorwürfe stehen seit Ende 2025 im Raum und sind Teil der aktuellen DSAUntersuchung.

Mögliche Konsequenzen

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, drohen Shein weitreichende Maßnahmen. Neben strukturellen Änderungen am Plattformdesign und umfangreichen RisikomanagementAuflagen kann die Kommission Bußgelder von bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

17.02.26