BGH: Angabe des 30-Tage-Bestpreises unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar
Der BGH entschied, dass diese Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar erfolgen müsse.
Der BGH entschied, dass diese Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar erfolgen müsse.
Das LG Ingolstadt entschied, dass es sich bei einer Werbung mit einer durchgestrichenen UVP und einer prozentualen Ersparnis nicht zwingend um eine...
Das OLG Düsseldorf entschied, dass der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO...
Das LG Köln entschied, dass die Gesamtzahl von Verkäufen, die Anzahl gleichzeitig angebotener Waren, die Zahl selbst als Käufer erhaltener Bewertungen...
Das LG Köln entschied, dass bei Werbung mit einer UVP nicht der Eindruck entstehen dürfe, der eigene geforderte Preis sei reduziert worden.
Das LG Berlin entschied, dass eine Verknüpfung von Newsletterversand und Anmeldung im Onlineshop unzulässig sei.
Das LG Berlin entschied, dass die wesentlichen Merkmale der Ware auf der Check-out-Seite selbst dargestellt werden müssen. Eine Verlinkung genüge nicht.
Der BGH entschied, dass die Vorgaben des Kündigungsbuttons auch bei einer einmaligen, automatisch endenden Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers gelten.