BGH: Desinfektionsmittel dürfen nicht als „sanft zur Haut“ und „hautfreundlich“ beworben werden
Der BGH entschied, dass es unzulässig sei, ein Desinfektionsmittel als „Sanft zur Haut“ und „Hautfreundliche Produktlösung als Schaum“ zu bewerben.
Der BGH entschied, dass es unzulässig sei, ein Desinfektionsmittel als „Sanft zur Haut“ und „Hautfreundliche Produktlösung als Schaum“ zu bewerben.
Das OLG Köln entschied, dass die Bestätigungsschaltfläche gleichzeitig mit auf der Bestätigungsseite erscheinen müsse.
Das LG Hamburg entschied, dass der Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer und ggf. anfallende Versandkosten bereits vor dem Einlegen in den Warenkorb...
Das OLG Frankfurt entschied, dass es nicht genüge, wenn die Bestätigungsschaltfläche erst nach Eingabe eines Teils der Daten des Verbrauchers sichtbar...
Der EuGH (Urt. v. 9.1.2025 – C-394/23) entschied, dass die Erhebung des Geschlechts und die Auswahl der Anrede „Herr“ oder „Frau“ allein für eine...
Das OLG Frankfurt entschied, dass die Verwendung solcher Bewertungen irreführend ist, die für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben wurden.
Das LG Berlin entschied, dass es sich bei den neuen Informationspflichten zu Bewertungen um eine wesentliche Information handle, die der Verbraucher im...
Der BGH entschied, dass auch der bloße kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten für einen Anspruch auf Schadensersatz genüge.