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EU-Kommission verhängt 200 Millionen Euro Strafe gegen Temu

Seit dem 17.2.2024 gilt der europäische Digital Services Act (DSA), der bestimmte Pflichten für Online-Plattformen vorsieht. Heute hat die Europäische Kommission eine Geldbuße in Höhe von 200 Mio. EUR gegen Temu verhängt. Hintergrund ist, dass die Plattform nach Einschätzung der Kommission die systemischen Risiken illegaler Produkte und die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen für Verbraucher in der EU nicht angemessen erkannt und bewertet hat.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte bereits im Oktober 2020 ein Aktionspaket zur „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ angekündigt und Ende 2020 ihren Vorschlag für den Digital Services Act, auch das Gesetz über digitale Dienste genannt, vorgelegt. Das 2022 in Kraft getretene „Digital Services Act Package“ besteht aus dem Gesetz über digitale Dienste (VO [EU] 2022/2065; Digital Services Act; DSA) und dem Gesetz über digitale Märkte (VO [EU] 2022/1925; Digital Markets Act; DMA). Während der DMA Regeln für sog. Gatekeeper-Plattformen schafft, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, enthält der DSA umfangreiche Vorschriften, die die Verantwortlichkeit digitaler Dienste regeln und Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen und andere Online-Vermittlerbereithalten.

Der DSA sieht zudem in Art. 29 ff. umfangreiche Pflichten für B2C-Marktplätze vor. Er gilt seit dem 17.2.2024 und ist Grundlage des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das TMG abgelöst hat.

Der DSA sieht für sehr große Online-Pattformen („Very Large Online Platforms“, sog. VLOPs) besonders strenge Regeln vor. Temu zählt mit über 75 Millionen EU‑Nutzern monatlich zu den VLOPs.

Im Mittelpunkt steht dabei Art. 34 DSA. Danach sind sehr große Online-Plattformen verpflichtet, Systemrisiken im Zusammenhang mit ihren Diensten sorgfältig zu bewerten und entsprechende Minderungsmaßnahmen zu ergreifen.

Artikel 34 Risikobewertung

(1) Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen ermitteln, analysieren und bewerten sorgfältig alle systemischen Risiken in der Union, die sich aus der Konzeption oder dem Betrieb ihrer Dienste und seinen damit verbundenen Systemen, einschließlich algorithmischer Systeme, oder der Nutzung ihrer Dienste ergeben. […]

Artikel 35 Risikominimierung

(1) Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen ergreifen angemessene, verhältnismäßige und wirksame Risikominderungsmaßnahmen, die auf die gemäß Artikel 34 ermittelten besonderen systemischen Risiken zugeschnitten sind, wobei die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die Grundrechte besonders zu berücksichtigen sind. […]

200 Mio. EUR Bußgeld

Am 31. Oktober 2024 leitete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Temu ein, unter anderem in Bezug auf ihre Verpflichtung, Systemrisiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Produkte in ihrem Dienst zu bewerten.

Nach den der Kommission vorliegenden Erkenntnissen ist es sehr wahrscheinlich, dass Verbraucher in der Europäischen Union auf der Plattform Temu mit illegalen Produkten konfrontiert werden.

Die von Temu für das Jahr 2024 vorgelegte Risikobewertung genüge dabei nicht den Anforderungen des Digital Services Act. Insbesondere stütze sie sich überwiegend auf allgemeine Erwägungen zu Risiken des E‑Commerce‑Sektors, ohne hinreichend auf konkrete, plattformspezifische Daten – etwa aus eigenen Auswertungen, öffentlichen Berichten oder Produkttests – zurückzugreifen.

Zudem habe Temu das tatsächliche Ausmaß der Risiken deutlich unterschätzt. So zeigen im Rahmen der Untersuchung durchgeführte Testkäufe („Mystery Shopping“), dass ein erheblicher Anteil der untersuchten Ladegeräte grundlegende Sicherheitsanforderungen nicht erfüllte. Auch bei getesteten Babyspielzeugen wurden häufig Sicherheitsmängel festgestellt, teilweise von mittlerer bis hoher Schwere, etwa durch den Einsatz gesundheitsgefährdender Chemikalien oder durch Erstickungsgefahren infolge ablösbarer Kleinteile.

Schließlich habe das Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigt, inwieweit die Ausgestaltung seiner Plattform – insbesondere Empfehlungsmechanismen sowie produktbezogene Promotions durch Influencer – die Verbreitung illegaler Angebote zusätzlich begünstigen kann.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Geldbuße unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes, seiner Schwere im Hinblick auf die betroffenen Nutzer in der Europäischen Union sowie seiner Dauer festgesetzt. Die unzureichende Durchführung von Risikobewertungen – einem zentralen Baustein der DSA‑Systematik – stelle dabei einen besonders schwerwiegenden Verstoß dar.

Nächste Schritte

Temu ist verpflichtet, bis zum 28.8.2026 einen Aktionsplan bei der Europäischen Kommission einzureichen. Dieser muss konkrete Maßnahmen enthalten, mit denen der festgestellte Verstoß gegen die Pflichten zur Risikobewertung behoben werden soll.

Nach Eingang des Plans hat das Europäische Gremium für digitale Dienste einen Monat Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Im Anschluss daran steht der Kommission ein weiterer Monat zur Verfügung, um eine abschließende Entscheidung zu treffen und eine angemessene Frist für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen festzulegen.

Sollte die spätere Umsetzungsentscheidung nicht befolgt werden, können Zwangsgelder verhängt werden. Parallel dazu setzt die Kommission ihre Zusammenarbeit mit Temu fort, um die Einhaltung sowohl der konkreten Vorgaben aus der Entscheidung als auch der allgemeinen Anforderungen des Digital Services Act sicherzustellen.

28.05.26