OLG Celle: „Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung“ als Bestellbutton unzulässig
Das OLG Celle entschied, dass die Formulierung „Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung“ für den Bestellbutton nicht genüge und die wesentlichen Produktmerkmale auf der Check-out-Seite selbst dargestellt werden müssen.