OLG Hamburg: Werbung in der Bestellbestätigung ohne Einwilligung unzulässig
Das OLG Hamburg stellt klar, dass Werbung in Bestellbestätigungen ohne Einwilligung unzulässig ist. Auch kleine Hinweise auf Newsletter gelten als Werbung.
In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Die EU plant eine Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht für Onlinehändler bis 2035. Auch die Bundesregierung setzt sich für eine Änderung ein.
Das LG Hechingen entschied zur Bewerbung mit veralteter Energieeffizienzklasse, fehlendem Label und Mindermengenzuschlägen im Onlinehandel.
Das OLG Celle entschied, dass die Formulierung „Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung“ für den Bestellbutton nicht genüge und die wesentlichen...
Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass Onlinehändler Informationen zur Echtheit von Bewertungen bereits bei der ersten Anzeige bereitstellen müssen.
Das OLG München entschied, dass die Registrierung eines Kundenkontos nicht an die Einwilligung zum Newsletterversand gekoppelt werden dürfe.
Das Fast-Fashion-Gesetz in Frankreich bringt neue Informationspflichten und Werbebeschränkungen für Online-Händler.
Das LG Leipzig entschied zum Kündigungsbutton, dass die verpflichtende Anmeldung mittels E-Mail-Adresse oder Kundennummer und Passwort unzulässig sei.