OLG Dresden: „Stark nachgefragt“ ist kein unzulässiges Dark Patterns
Das OLG Dresden entschied, dass Hinweise wie „Stark nachgefragt“ oder „Überleg nicht zu lange“ weder gegen Art. 25 DSA noch gegen das UWG verstoßen.
Das OLG Dresden entschied, dass Hinweise wie „Stark nachgefragt“ oder „Überleg nicht zu lange“ weder gegen Art. 25 DSA noch gegen das UWG verstoßen.
Das LG Berlin II entschied, dass Google für KI-generierte Übersichts- und Antworttexte grundsätzlich weder markenrechtlich noch wettbewerbsrechtlich hafte.
Das OLG Rostock entschied, dass die wesentlichen Merkmale der Ware auf der Check-out-Seite selbst dargestellt werden müssen. Eine Verlinkung genüge nicht.
Das LG Heilbronn entschied, dass es irreführend sei, wenn es sich bei einem Aktionspreis nicht um einen herabgesetzten Preis handelt.
Das LG München entschied, dass KI-Zusammenfassungen eigene Inhalte des Plattformbetreibers seien, für die dieser voll verantwortlich sei.
Das LG Deggendorf entschied, dass die Werbung allein mit einem Countdown nicht irreführend sei. Zudem müssen Informationen hinsichtlich der Echtheit von...
Für die Beweislastumkehr nach § 477 BGB sind andere mögliche Ursachen unerheblich, es sei denn, es kommen ausschließlich andere Umstände in Betracht.
Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 200 Mio. EUR gegen Temu verhängt.