BGH zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
Der BGH entschied, dass die fehlende oder falsche Angabe einer Faxnummer keine Auswirkung auf den Beginn der Widerrufsfrist habe, ebenso wenig wie eine lediglich abstrakte Belehrung und die fehlende Information zu den Rücksendekosten.