OLG Köln: Fliegender Gerichtsstand nach Anti-Abmahngesetz weiter möglich
Das OLG Köln entschied, dass die Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, dem sog. Anti-Abmahngesetz, einschränkend auszulegen sei.