OLG Celle: Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Telefonnummer in Belehrung
Das OLG Celle entschied, dass sich die Widerrufsfrist nicht verlängere, wenn die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht angegeben wird.
Ab 2026 wird die neue europäische Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 (PPWR) gelten. Sie wird das Verpackungsrecht grundlegend reformieren.
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Der BGH entschied, dass es unzulässig sei, ein Desinfektionsmittel als „Sanft zur Haut“ und „Hautfreundliche Produktlösung als Schaum“ zu bewerben.
Das LG Köln entschied nun, dass eine AGB-Klausel, die zu bedingungslosen Teillieferungen berechtige oder unklare Bedingungen zur Ausübung von...
Ab 28.12.2024 gelten für bestimmte Produkte neue Kennzeichnungspflichten hinsichtlich eines möglicherweise enthaltenen Ladegeräts.
Ab dem 1.1.2025 gelten neue Vorgaben für die Abgabe bestimmter Biozidprodukte im Fernabsatz.
Das OLG Schleswig entschied nun, dass sich die Widerrufsfrist nicht verlängere, wenn die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht angegeben wird.