EuGH: Fernabsatz auch bei Einschaltung Dritter, aber kein Schutz bei Missbrauch des Widerrufsrechts
Der EuGH stellte bestimmte Kriterien auf, unter denen die Geltendmachung des Widerrufsrechts missbräuchlich sein könne. Zudem bleibe der Fernabsatzcharakter eines Vertrags auch dann bestehen, wenn der Verbraucher beim Abschluss durch einen Dritten...