LG Nürnberg-Fürth: 20 % Wertersatz bei Onlinekauf eines PKW nach Widerruf
Für einen Wertverlust der Ware bei Widerruf muss der Verbraucher Wertersatz leisten. Das LG Nürnberg-Fürth entschied, dass 20 % Wertersatz bei Erstzulassung eines KFZ angemessen seien.