LG Frankfurt a.M.: Kein Ersatz der Abmahnkosten bei formellen Fehlern
Das LG Frankfurt a.M. entschied, dass pauschale Hinweise auf ein Wettbewerbsverhältnis nicht ausreichen. Fehlen solche Angaben in der Abmahnung, sei sie unwirksam und führe zu Erstattungsansprüchen des Abgemahnten.