LG Köln zur Einstufung als Unternehmer auf Marktplätzen
Das LG Köln entschied, dass die Gesamtzahl von Verkäufen, die Anzahl gleichzeitig angebotener Waren, die Zahl selbst als Käufer erhaltener Bewertungen sowie der Einsatz professioneller Verkaufstools für eine Einstufung als Unternehmer entscheidend seien.