BGH: Werbung mit durchschnittlicher Bewertung erfordert keine Aufschlüsselung
Der BGH (Urt. v. 25.7.2024 – I ZR 143/23) entschied, dass bei einer Werbung mit Kundenbewertungen unter Angabe einer durchschnittlichen Sternebewertung eine Aufschlüsselung der Bewertungen nach einzelnen Sterneklassen nicht erforderlich sei.