Wo ist über die Ausnahmen vom Widerrufsrecht zu informieren?
Der Verbraucher ist über die Ausnahmen vom Widerrufsrecht zu belehren. Aber wo genau soll das passieren? In den AGB oder direkt unterhalb der Belehrung?
Der Verbraucher ist über die Ausnahmen vom Widerrufsrecht zu belehren. Aber wo genau soll das passieren? In den AGB oder direkt unterhalb der Belehrung?
9,90 Euro Zuschlag für Kreditkartenzahlung ist zu viel
Niederländische Behörde droht mit hohen Bußgeldern in Sachen Widerrufsrecht
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Vollständige Widerrufsbelehrung in Printwerbung erforderlich
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Wo muss der Hinweis auf das Widerrufsrecht platziert werden?