Auch Auslandsversandkosten müssen benannt werden

Ausland VersandkostenOnline-Händler müssen Versandkosten nennen. Dass diese Pflicht nicht nur für den Versand innerhalb Deutschlands, sondern auch für Lieferungen ins Ausland gilt, stellte das KG Berlin jetzt erneut klar. Die Angabe "Versandkosten auf Anfrage" reicht nicht aus.

Ein Online-Händler bot seine Produkte mit folgendem Hinweis an:

"Verkauf nach Europa, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Australien"

Zu den Versandkosten schrieb er:

"Der Versand innerhalb Deutschlands kostet hier nur 4,90 € … Versand Europa/Welt auf Anfrage"

Dies hielt ein Mitbewerber für wettbewerbswidrig und mahnte den Händler ab.

Das KG Berlin (Beschl. v. 2.10.2015, 5 W 196/15) bestätigte diese Auffassung.

Angabe von Versandkosten

Sowohl die Preisangabenverordnung als auch das UWG verpflichten einen Online-Händler dazu, Versandkosten anzugeben.

Allerdings gibt es in beiden Vorschriften auch eine Ausnahme: Können diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden, genügt die Angabe, dass solche Kosten anfallen.

Versandkosten für Lieferungen ins Ausland

Diese Ausnahme greife vorliegend aber - zumindest für die Angabe von Versandkosten in die Länder der EU - nicht, da man diese Versandkosten ohne unzumutbaren Aufwand angeben könne.

"Vorliegend ist nicht ersichtlich, dass nicht jedenfalls für die Länder der Europäischen Union jeweils die Höhe der Versandkosten ohne unzumutbaren Aufwand angegeben werden kann. Dies gilt umso mehr, als in der Europäischen Union die wirtschaftlichen Bedingungen weit gehend angeglichen sind und ein Warenaustausch zwischen diesen Ländern grundsätzlich frei möglich ist."

Bei der Nichtangabe von Auslandsversandkosten handle es sich auch nicht um eine Bagatelle, so das Gericht weiter, denn diese Informationen seien wesentlich im Sinne des Gesetzes und ein Fehlen diese kann daher nicht als Bagatelle eingestuft werden.

Fazit

Online-Händler, die ins Ausland liefern, müssen auch Versandkosten für den Versand ins Ausland angeben. Wollen Sie dies vermeiden, weil die Angabe Ihnen nicht möglich ist, müssen Sie das Liefergebiet Ihres Shops entsprechend beschränken.

Beim Versand ins Ausland sind aber noch weitere Dinge zu beachten, wie z.B. unterschiedliche Regelungen zum Gewährleistungsrecht der Verbraucher. Die pauschale Vereinbarung der Geltung deutschen Rechts in AGB ist nicht möglich. (mr)

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29.10.15