BGH: Schadensersatz nach DSGVO auch ohne Missbrauch der Daten
Der BGH entschied, dass auch der bloße kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten für einen Anspruch auf Schadensersatz genüge.
Der BGH entschied, dass auch der bloße kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten für einen Anspruch auf Schadensersatz genüge.
Das OLG Hamburg (Urt. v. 22.08.2024 – 6 UKl 1/23) entschied, dass § 312k BGB nur greife, wenn es um dauerhafte Leistungspflichten des Verbrauchers gehe.
Das OLG Hamburg (Urt. v. 26.9.2024 – 5 UKl 1/23) entschied, dass die Pflicht, einen Kündigungsbutton vorzuhalten, nicht nur für die Website des...
Das LG Flensburg entschied, dass keine generelle Pflicht zur Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung bestehe. Bei Fehlen verlängere sich nicht...
Der BGH entschied im Anschluss an den EuGH, dass es unzulässig sei, ein Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“ zu bewerben.
Der EuGH entschied, dass die DSGVO nationalen Vorschriften nicht entgegenstehe, die Unternehmen das Recht einräumen, sich auf der Grundlage des Verbots...
Das OLG Koblenz entschied, dass neben dem Kündigungsbutton auch weitere Kündigungsoptionen zulässig seien. Voraussetzung sei jedoch, dass die...
Das AG München entschied, dass bei einer Falschbestellung im Onlineshop allein der Kunde für sie Angabe richtiger Maße sei und kein Anspruch auf...