Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist Pflicht!
Früher war sie verboten, heute zwingend zu verwenden: Die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung, Das entschied jetzt wenig überzeugend das OLG Hamm.
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Abmahn-Wahnsinn: Fehlender Link auf Schlichtungs-Plattform
BGH: Darf der Verbraucher nach dem Kauf vom Online-Händler einen besseren Preis verlangen und dann widerrufen, wenn der Händler diesen nicht gewährt?
Zubehör-Händler haftet bei Beschädigung des Haupt-Produktes
Keine pauschalen Gebühren für Zahlung per Kreditkarten zulässig
Verkauf nur an Gewerbetreibende? - Verkäufer trifft Kontrollpflicht
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt heißt es oft. Doch welche rechtliche Bedeutung hat dieser Satz? Drei Gerichte haben sich schon dazu geäußert.
Newsletter darf man grundsätzlich nur verschicken, wenn die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt. Achtet man nicht darauf, kann das schnell...