LG Bonn: IDO konnte Aktivlegitimation nicht nachweisen
LG Bonn: IDO konnte Aktivlegitimation nicht nachweisen
LG Bonn: IDO konnte Aktivlegitimation nicht nachweisen
OLG Köln: Ausschluss des Widerrufsrechts bei Kauf- und Werklieferungsverträgen möglich
OLG Frankfurt a.M.: Durch Gewinnspiel beeinflusste Bewertungen sind unzulässig
Lebensmittel, die wenig Kohlenhydrate enthalten, werden häufig als „low carb“ beworben. Die Werbung mit solchen nährwertbezogenen Angaben ist durch die EU...
LG Mannheim: Verwendung der eigenen Marke zur Verdrängung auf Amazon unzulässig
Der IDO fällt immer wieder durch seine Vielzahl an Abmahnungen auf. Dies ergibt nicht nur unser monatlicher Abmahnradar, sondern auch unsere Abmahnumfrage...
LG Dortmund: 6.000 € Vertragsstrafe für Verletzung von Informationspflichten
BVerfG: Prozessuale Waffengleichheit gilt auch im Wettbewerbsrecht