Aussage "Zusammenarbeit oder Abmahnung" ist rechtsmissbräuchlich
Aussage "Zusammenarbeit oder Abmahnung" ist rechtsmissbräuchlich
Aussage "Zusammenarbeit oder Abmahnung" ist rechtsmissbräuchlich
Gerichte stoppen erneut rechtsmissbräuchliche Abmahnungen
Der Hinweis „Ich freu mich auf E-Mails“ verstößt gegen Impressumspflicht
OLG Hamm stoppt erneut Abmahner wegen Rechtsmissbrauch
Bei Fernabsatzverträgen besteht die gesetzliche Verpflichtung, den Eingang der Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen....
Welches Gericht ist bei Klagen auf Rückzahlung des Kaufpreises zuständig?
Erklärt ein Kunde seinen Widerruf, haben Händler mit der Rückabwicklung des Vertrages oft Schwierigkeiten. Diese beginnen schon bei Fragen wie der...
Wann man Newsletter auch ohne Einwilligung verschicken darf
Vorsicht bei Vorgehen gegen Mitbewerber: Gezielte Behinderung ist wettbewerbswidrig