LG Hamburg entscheidet erneut: Der Verkauf nicht verfügbarer Ware ist wettbewerbswidrig!
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5.000 Euro Ordnungsgeld wegen unerlaubter E-Mail-Werbung
Waren korrekt anbieten I: Worauf bei der Produktbeschreibung zu achten ist
Worauf Sie auf Ihrer Bestellseite hinweisen sollten
Die Widerrufsbelehrung muss in Textform mitgeteilt werden
Sind Bitten nach Retourenschein, frankierter Rücksendung und Originalverpackung zulässig?
LG Hamburg: Angegebene Lieferzeiten sind einzuhalten
Achtung: Ignorieren des Widerrufs ist wettbewerbswidrig
Lieferzeitangabe "In der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand" unzulässig