Die Widerrufsbelehrung muss in Textform mitgeteilt werden
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Egal, ob berechtigt oder unberechtigt – wir helfen bei allen datenschutz-, urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Ihres Online-Shops, eBay- oder Amazon-Auftritts.
Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben tausende Abmahnungen von Brandt Legal, IDO, Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW), Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe e. V (VgU), Eurokonsum & Co. in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Markenrecht (z.B. Mercedes, Inbus) und Urheberrecht (z.B. Copytrack) erfolgreich abgewehrt oder die Kosten stark reduziert.
„Ich mache seit 20 Jahren Online-Shops abmahnsicher, habe zahlreichen Massenabmahnern das Handwerk gelegt und berate unter anderem den Deutschen Bundestag im Kampf gegen Missbrauch von Abmahnungen.“
Dr. Carsten Föhlisch
Die Widerrufsbelehrung muss in Textform mitgeteilt werden
Sind Bitten nach Retourenschein, frankierter Rücksendung und Originalverpackung zulässig?
LG Hamburg: Angegebene Lieferzeiten sind einzuhalten
Achtung: Ignorieren des Widerrufs ist wettbewerbswidrig
Lieferzeitangabe "In der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand" unzulässig
Es gibt zahlreiche Unternehmen, die mit sog. "ab-Preisen" werben. Oft werden aber zu diesen Preisen noch diverse Zusatzgebühren erhoben, sodass der...
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