In einer Kleinen Anfrage wollte die SPD-Bundestagsfraktion wissen, welche Änderungen die Bundesregierung zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs plant. Jetzt hat die Bundesregierung geantwortet. Das System der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung habe sich bewährt, so die Regierung. Änderungen sind vorerst nicht geplant. Lesen Sie hier die ganze Antwort. Mehr lesen...
Wer Computerbildschirme oder Fernseher verkauft, darf zwar die Bildschirmdiagonale noch in Zoll angeben, muss aber gleichzeitig die Zentimeterangabe hervorgehoben hinzuschreiben. Fehlt die Angabe in der gesetzlichen Einheit, liegt ein Gesetzesverstoß vor. Allerdings ist dieser nach Meinung des LG Bochum als Bagatelle einzustufen. Lesen Sie mehr zu dieser Mehr lesen...
Eine einstweilige Verfügung des LG Bochum, in der gleich elf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften untersagt wurden, zeigt deutlich, wie hoch die Abmahngefahr im Online-Handel ist. Überprüfen Sie am besten gleich Ihre AGB und Informationsseiten, ob Sie einzelne oder sogar alle dieser Klauseln verwenden. Hier finden Sie die Mehr lesen...