LG Köln: AGB-Klausel zu Teillieferung ohne klare Kriterien unzulässig
Das LG Köln entschied nun, dass eine AGB-Klausel, die zu bedingungslosen Teillieferungen berechtige oder unklare Bedingungen zur Ausübung von Teillieferungen enthalte, gegenüber Verbrauchern unzulässig sei.