Werbung mit der Aussage „CE/TÜV/GS-geprüft“ irreführend
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Egal, ob berechtigt oder unberechtigt – wir helfen bei allen datenschutz-, urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Ihres Online-Shops, eBay- oder Amazon-Auftritts.
Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben tausende Abmahnungen von Brandt Legal, IDO, Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW), Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe e. V (VgU), Eurokonsum & Co. in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Markenrecht (z.B. Mercedes, Inbus) und Urheberrecht (z.B. Copytrack) erfolgreich abgewehrt oder die Kosten stark reduziert.
„Ich mache seit 20 Jahren Online-Shops abmahnsicher, habe zahlreichen Massenabmahnern das Handwerk gelegt und berate unter anderem den Deutschen Bundestag im Kampf gegen Missbrauch von Abmahnungen.“
Dr. Carsten Föhlisch
Werbung mit der Aussage „CE/TÜV/GS-geprüft“ irreführend
"Solange der Vorrat reicht" ist eine oft verwendete Floskel. Aber nur selten hilft sie weiter, entschied der BGH. Es drohen Abmahnungen. Schützen Sie sich
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Fehlende Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden
Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU-Kommission ist jetzt verfügbar. Online-Händler müssen über den Link auf diese Plattform informieren.