BGH: Streichpreise müssen nicht erklärt werden
Ein Abmahngrund weniger: Der BGH hat klargestellt, dass Streichpreise bei Amazon nicht erklärt werden müssen, weil der Verbraucher die Bedeutung verstehe.
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Egal, ob berechtigt oder unberechtigt – wir helfen bei allen datenschutz-, urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Ihres Online-Shops, eBay- oder Amazon-Auftritts.
Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben tausende Abmahnungen von Brandt Legal, IDO, Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW), Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe e. V (VgU), Eurokonsum & Co. in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Markenrecht (z.B. Mercedes, Inbus) und Urheberrecht (z.B. Copytrack) erfolgreich abgewehrt oder die Kosten stark reduziert.
„Ich mache seit 20 Jahren Online-Shops abmahnsicher, habe zahlreichen Massenabmahnern das Handwerk gelegt und berate unter anderem den Deutschen Bundestag im Kampf gegen Missbrauch von Abmahnungen.“
Dr. Carsten Föhlisch
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