Anfang des Jahres erlebte der Online-Handel chaotische Zeiten: Die Kommission verpflichtete Händler seit dem 9. Januar auf eine Plattform hinzuweisen, die sie selbst noch nicht einmal erstellt hatte. Angekündigt wurde die Inbetriebnahme dann für den 15. Februar: Dieses Mal hat es die Kommission geschafft - Die OS-Plattform ist erreichbar.
Seit 9. Januar 2016 gilt die sog. ODR-Verordnung. Seit diesem Tag müssen alle Online-Händler einen Link auf die von der EU-Kommission bereitzustellende OS-Plattform auf ihrer Website einstellen.
Problem bisher: Die EU-Kommission hat die gesetzlich gesetzte Frist ignoriert.
Seit dem 15. Februar 2016 ist die OS-Plattform erreichbar.
Verbraucher können also über diese Plattform Probleme mit Online-Händlern melden.
Allerdings nicht, wenn es sich bei dem Händler um einen Händler in Deutschland handelt. Darauf weist die Kommission auch auf der Plattform hin:
"Für einige Branchen und in den folgenden Ländern gibt es derzeit keine Streitbeilegungsstellen: Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien Deshalb können Sie als Verbraucher dieses Portal möglicherweise nicht zur Beilegung von Streitigkeiten mit Händlern in diesen Ländern benutzen."
Hintergrund ist, dass Deutschland und diese anderen Länder die sog. ADR-Richtlinie noch nicht umgesetzt haben. In Deutschland ist das parlamentarische Verfahren zwar abgeschlossen, allerdings wurde das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.
Danach müssen dann noch die Schlichtungsstellen eingerichtet werden und erst dann können Verbraucher die OS-Plattform auch für Streitigkeiten mit deutschen Online-Händlern nutzen.
Bisher hat die EU-Kommission diesen Link als Link auf die OS-Plattform bekannt gegeben: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Von diesem Link findet jetzt eine Weiterleitung auf diese Seite statt: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
Auf dieser muss der Verbraucher dann zunächst seine Sprache auswählen, bevor er dann auf die jeweilige Sprachvariante der OS-Plattform gelangt.
Bei der Frage, für welche Online-Händler die Informationspflicht über den Link auf die OS-Plattform greift, gibt es manchmal Unklarheiten.
Denn im deutschen Umsetzungsgesetz zur ADR-Richtlinie ist eine Erleichterung für Unternehmen vorgesehen, die bis zum 31.12. des Vorjahres 10 oder weniger Mitarbeiter hatten.
Diese Freigrenze gilt aber nicht für die Information über den Link auf die OS-Plattform.
Vielmehr müssen alle Online-Händler auf diesen Link hinweisen.
In den kostenlosen Rechtstexten von Trusted Shops ist diese Informationspflicht selbstverständlich bereits berücksichtigt.
Die OS-Plattform ist jetzt online, auch deutsche Händler müssen den Link auf die Plattform (bereits seit 9. Januar) auf ihrer Website leicht zugänglich einstellen. Wer dies unterlässt, muss mit Abmahnungen rechnen, auch wenn Beschwerden über deutsche Online-Händler über die Plattform noch gar nicht wirksam eingereicht werden können. (mr)
[hubspotform whitepaper="true" title="Kostenloses Whitepaper - Streitschlichtung: Neue Infopflichten ab 1. Februar 2017" image_path="" image_text="Seien Sie gut vorbereitet auf den 1. Februar 2017, wenn Sie darüber informieren müssen, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an außergerichtlicher Streitbeilegung teilzunehmen. In unserem Whitepaper haben wir nochmals alle Informationen zusammengefasst und Sie erhalten kostenlose Muster zum Einsatz in Ihrem Shop." copy_text="" portal_id="603347" form_id="1cb2bb7e-616a-4db8-b390-0bc158d9902a" css=""]
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