LG Berlin: Keine Zahlartgebühren für Sofortüberweisung und Giropay
LG Berlin: Keine Zahlartgebühren für Sofortüberweisung und Giropay
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OLG Frankfurt a.M.: Ausschluss einer Irreführung durch Sternchenhinweis
BGH: Kündigung einer Unterlassungsvereinbarung wegen Rechtsmissbrauchs
AG Diez: Kein Schmerzensgeld bei unzulässigem Newsletter
LG München: Keine Zahlartgebühren für Sofortüberweisung und PayPal
AG Münster: Rückzahlungspflicht auch bei verspäteter Rücksendung
OLG Frankfurt a.M.: Fehlende Registrierung bei Elektrogeräten wettbewerbswidrig
EuGH-Anwalt: Amazon muss keine Telefonnummer zur Verfügung stellen