Kein E-Mail-Newsletter an Gewerbetreibende ohne Einwilligung
Kein E-Mail-Newsletter an Gewerbetreibende ohne Einwilligung
Wir helfen sofort – auch rückwirkend!
Jetzt das Formular ausfüllen und ein kostenloses Beratungsgespräch anfordern!
Egal, ob berechtigt oder unberechtigt – wir helfen bei allen datenschutz-, urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Ihres Online-Shops, eBay- oder Amazon-Auftritts.
Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben tausende Abmahnungen von Brandt Legal, IDO, Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW), Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe e. V (VgU), Eurokonsum & Co. in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Markenrecht (z.B. Mercedes, Inbus) und Urheberrecht (z.B. Copytrack) erfolgreich abgewehrt oder die Kosten stark reduziert.
„Ich mache seit 20 Jahren Online-Shops abmahnsicher, habe zahlreichen Massenabmahnern das Handwerk gelegt und berate unter anderem den Deutschen Bundestag im Kampf gegen Missbrauch von Abmahnungen.“
Dr. Carsten Föhlisch
Kein E-Mail-Newsletter an Gewerbetreibende ohne Einwilligung
Widerrufsrecht: Abmahnung des amtlichen Musters – Was tun?
OLG Hamburg: Widerrufsfrist bei eBay nun doch zwei Wochen?
OLG Hamburg: „Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“ ist unzulässig
Abzocke leicht gemacht - brand eins Artikel jetzt im kostenlosen Volltext
Im gewerblichen Onlinehandel mit Endeverbrauchern findet die allgemeine Regelung im Versendungskauf, dass die Gefahr auf den Käufer übergeht, sobald der...
Neuauflage des Standardwerks für Shopbetreiber mit 140 Seiten und 57 Mustern
LG Berlin: Widerrufsfrist bei Amazon-Marketplace Verkäufen beträgt zwei Wochen