Abmahnungen sind zu einer lästigen Begleiterscheinung des Online-Handels geworden. Dabei sind den Händlern vor allem die hohen Kosten für Anwaltshonorare ein Dorn im Auge. Der Abgemahnte muss diese in der Regel zahlen, wenn die Abmahnung berechtigt ist und nicht Missbrauch nachgewiesen werden kann. In vielen Fällen wäre der meist versehentliche Wettbewerbsverstoß jedoch auch durch ein freundliches Telefonat unter den Konkurrenten zu beseitigen gewesen, d.h. Anwaltskosten gar nicht entstanden. Eine Petition beim Deutschen Bundestag, auf die uns ein Trusted Shops Mitglied aufmerksam macht, zielt darauf ab, die Abmahnungskosten einzudämmen. Bislang haben schon mehrere hundert Betroffene mitunterzeichnet.
Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind.
Begründung:
Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen.Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen.
Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten. Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich.
Derzeit (10.8.2007, 10:40h) haben 618 Personen die Petition unterzeichnet. Abschlusstermin für die Mitzeichnung ist Montag, 3. September 2007.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=478
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