Fehlerhaftes Impressum stellt für das LG München eine Bagatelle dar
Onlinehändler müssen ein vollständiges Impressum bereithalten, tun sie das nicht, werden Abmahnung teuer. Dem LG München reicht als Angabe ein Spitzname.
Onlinehändler müssen ein vollständiges Impressum bereithalten, tun sie das nicht, werden Abmahnung teuer. Dem LG München reicht als Angabe ein Spitzname.
Das bekannte Trusted Shops Praxishandbuch (eBook) wurde wieder einmal umfassend überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Seit der letzten Auflage...
Die 20 wichtigsten Urteile für Shopbetreiber im Jahr 2010
OLG Hamm: Verstoß gegen eBay Grundsätze ist nicht abmahnbar
Auf der Couch, in der U-Bahn oder beim Gang mit dem Hund. Dank Mobile-Apps können Kunden bequem überall online einkaufen. Doch ist für den mobilen Einkauf...
Preissuchmaschinen und Marktplätze: Abmahnfallen für Online-Händler
Viele Shops bieten versandkostenfreie Lieferungen an. Dies ist ein Vorteil gegenüber anderen Shops, sodass man damit natürlich werben möchte. Allerdings...
LG Berlin: Fehlende Handelsregister-Angaben stellen Bagatell-Verstoß dar
BGH: Der Abmahnung muss nicht immer eine Originalvollmacht beiliegen