Fehlerhaftes Impressum stellt für das LG München eine Bagatelle dar
Onlinehändler müssen ein vollständiges Impressum bereithalten, tun sie das nicht, werden Abmahnung teuer. Dem LG München reicht als Angabe ein Spitzname.
Onlinehändler müssen ein vollständiges Impressum bereithalten, tun sie das nicht, werden Abmahnung teuer. Dem LG München reicht als Angabe ein Spitzname.
Die Verwendung von Produktbilden ist im Online-Handel Standard. Da der Kunde das Produkt zunächst nicht "live" sehen kann, machen Bilder die...
BGH: Widerrufsbelehrung ohne Zwischenüberschriften ist unwirksam
Wer abgemahnt wird, kommt schnell auf die Idee, sich den Shop des Abmahners einmal genauer anzuschauen und dann evtl. eine Gegenabmahnung auszusprechen....
Die 20 wichtigsten Urteile für Shopbetreiber im Jahr 2010
Energiekennzeichnung ist auch bei Einbaugeräten Pflicht
OLG Hamm: Verstoß gegen eBay Grundsätze ist nicht abmahnbar
EuGH: Kleinunternehmer-Status gilt nur im Heimatland