OLG München: „Artikel bald verfügbar“ ist keine ausreichende Lieferzeitangabe
OLG München: „Artikel bald verfügbar“ ist keine ausreichende Lieferzeitangabe
OLG München: „Artikel bald verfügbar“ ist keine ausreichende Lieferzeitangabe
LG Köln: Hinweis auf Erlöschen des Widerrufsrechts im Google Play Store unzureichend
BGH zur Darstellung der Pflichtinformationen in einem Werbeprospekt
EuGH muss entscheiden: Müssen Online-Händler eine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nennen?
EuGH: Webseitenbetreiber mitverantwortlich für Datenerhebung bei „Gefällt mir“-Button
LG Arnsberg: Pflicht zur Grundpreisangabe erst bei konkretem Produkt
KG: Apple Datenschutzrichtlinie teilweise rechtswidrig
KG: Widerrufsrecht gilt auch für Medikamente
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