LG Hannover: Kündigung einer Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO wegen Rechtsmissbrauchs ist wirksam

Der IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. mahnt nicht nur massenhaft ab, wie eine Umfrage von Trusted Shops 2020 zeigt, bei der immerhin ¼ der befragten Onlinehändler eine Abmahnung des IDO erhalten hatten. Viele Shopbetreiber haben in der Vergangenheit auch gegenüber dem IDO eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Da sich der IDO bekanntermaßen auch aus Vertragsstrafen finanziert, überprüft der IDO abgegebene Unterlassungserklärungen intensiv. Regelmäßig werden Vertragsstrafen von mehreren 1000 € geltend gemacht. Eine abgegebene Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO ist umso problematischer, wenn es um Themen geht, bei denen die Einhaltung einer Unterlassungserklärung nicht einfach ist. Insbesondere bei fehlenden Grundpreisen oder einer Garantiewerbung besteht die Gefahr, dass gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wird. Zudem mahnt der IDO wegen Verstößen auf Plattformen ab, z.B. einem fehlenden Grundpreis bei eBay, die geforderte Unterlassungserklärung bezieht sich jedoch auf alle Angebote des Händlers, egal auf welcher Plattform. Eine gegenüber dem IDO abgegebene Unterlassungserklärung kann daher zu einer echten Kostenfalle werden.

Auf der anderen Seite nehmen immer mehr Gerichte an, dass der IDO rechtsmissbräuchlich abmahnt. Die Liste der Gerichte, die dem IDO Rechtsmissbrauch ins Stammbuch schreiben, ist mittlerweile beeindruckend: Neben dem OLG Rostock nehmen auch das Landgericht Potsdam, das Landgericht Hildesheim und das Landgericht Darmstadt mit unterschiedlichen Argumenten einen Rechtsmissbrauch an.

Unterlassungserklärung wegen Rechtsmissbrauch kündigen

Eine Unterlassungserklärung kann wegen Rechtsmissbrauchs gekündigt werden. Ferner nimmt die Rechtsprechung in diesem Fall an, dass eine bereits verwirkte Vertragsstrafe nicht zu zahlen ist. Diese Rechtslage kann gerade für Shopbetreiber, die in der Vergangenheit gegenüber dem IDO eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, eine echte Alternative darstellen. Für den Fall, dass der IDO eine Vertragsstrafe geltend macht, geht es nicht nur darum, diese nicht zahlen zu müssen. Wenn insbesondere gerichtlich festgestellt wird, dass die Kündigung der Unterlassungserklärung wirksam ist, hat der Händler hinsichtlich dieser Unterlassungserklärung zukünftig seine Ruhe und muss keine weiteren Vertragsstrafenforderungen des IDO mehr befürchten.

Falls auch Sie eine Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. abgegeben haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Unsere Partnerkanzlei schaut sich an, ob eine Kündigung in Ihrem Fall in Betracht kommt und spricht diese dann auch gerne für Sie aus.


LG Hannover: Keine Vertragsstrafe für den IDO, Kündigung der Unterlassungserklärung wegen Rechtsmissbrauch wirksam

Das Landgericht Hannover (Urt. v. 30.3.2021 – 26 O 64/20 [nicht rechtskr.]) hat nunmehr einem abgemahnten Internethändler Recht gegeben. Nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung hat der IDO eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 € eingeklagt. Der Händler hatte die Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO wegen Rechtsmissbrauch gekündigt, insbesondere mit dem Argument, dass der IDO die eigenen Mitglieder verschonen würde und nur Nichtmitglieder abmahnen würde.

Der IDO hatte daher auch darauf geklagt, dass festgestellt wird, dass die Unterlassungserklärung durch die Kündigungserklärung nicht beendet wurde, sondern fortbesteht.

Das Landgericht hat sowohl die Forderung des IDO nach Zahlung einer Vertragsstrafe zurückgewiesen, als auch die Feststellungsklage abgewiesen:

Es war weder festzustellen, dass die Unterlassungserklärung weiter ungekündigt fortbesteht, noch der Beklagte zu verurteilen, eine Konventionalstrafe in der beantragten Höhe an den Kläger zu zahlen.

Insbesondere störte sich das Landgericht daran, dass es beim IDO abgestufte Mitgliedschaften gäbe, nämlich eine aktive und eine passive. Die passiven Mitglieder, nämlich die Internethändler, aus denen der IDO seine Aktivlegitimation herleitet, sind jedoch von der vereinsinternen Willensbildung ausgeschlossen.

Jedenfalls kann vorliegend durch die Organisation des Klägers effektiv verhindert werden, dass die Mitglieder wesentlichen Einfluss auf die Geschicke des Vereins nehmen. Der Vereinsvorstand des Klägers entscheidet über die Aufnahme von neuen Mitgliedern, sodass die Möglichkeit besteht, unliebsame Bewerber abzulehnen […].

Zudem störte sich das Landgericht daran, dass die eigenen Mitglieder planmäßig von Abmahnungen verschont werden:

Insgesamt entsteht dadurch das Gesamtbild des Klägers, dass sich Gewerbetreibende auf dem Gebiet des Onlinehandels mit einer passiven Mitgliedschaft von dem Risiko freikaufen, vom Kläger wegen wettbewerbswidrigen Handelns auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden, ihnen Einflussmöglichkeiten auf die Geschicke des Klägers jedoch versagt bleiben.

Unterlassungserklärungen gegenüber dem IDO jetzt kündigen!

Immer mehr Gerichte nehmen bei Abmahnungen des IDO Rechtsmissbrauch an. Es lohnt sich daher, sich gegen eine Vertragsstrafenforderung des IDO zu wehren. Selbst wenn der IDO noch keine Vertragsstrafe geltend gemacht hat, kann es sich lohnen, eine Unterlassungserklärung zu kündigen, um zukünftige Risiken zu vermeiden.

Falls auch Sie eine Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. abgegeben haben, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Unsere Partnerkanzlei schaut sich an, ob eine Kündigung in Ihrem Fall in Betracht kommt und spricht diese dann auch gerne für Sie aus.


Über Rechtsanwalt Johannes Richard

Rechtsanwalt Johannes Richard ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kanzlei Richard & Kempcke. Er betreibt die Internetseite internetrecht-rostock.de und berät seit vielen Jahren Shopbetreiber und Abgemahnte.

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07.05.21
Johannes Richard

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