EuGH: Zwingende Auswahl einer Anrede verstößt gegen DSGVO
Der EuGH (Urt. v. 9.1.2025 – C-394/23) entschied, dass die Erhebung des Geschlechts und die Auswahl der Anrede „Herr“ oder „Frau“ allein für eine personalisierte Kommunikation gegen die DSGVO verstoße.