Seit 2016 müssen Onlinehändler auf die sog. OS-Plattform, die europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung, hinweisen. Diese Pflicht hat für unzählige Abmahnungen gesorgt. Nun wird die OS-Plattform zum 20.7.2025 hin eingestellt.
Durch die ODR-VO (VO [EU] 524/2013) wurde die EU-Kommission dazu verpflichtet, die sog. OS-Plattform, eine Plattform zur Online-Streitbeilegung, zu schaffen. Sie sollte eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten bieten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften ergeben. Hierdurch sollte der Verbraucherschutz gestärkt werden. Infolge der ODR-VO wurden alle Onlinehändler dazu verpflichtet, einen „leicht zugänglichen“ Link zur OS-Plattform bereitzustellen. Der Link muss klickbar sein und ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen. Diese Informationspflicht war ein gefundenes Fressen für Abmahner, konnte die Einhaltung doch leicht überprüft werden.
Nun wird die ODR-VO zum 20.7.2025 durch die VO (EU) 2024/3228 aufgehoben. Zeitgleich wird die OS-Plattform selbst eingestellt. Beschwerden können nur noch bis zum 19.3.2025 eingereicht werden, Art. 2 Abs. 2 VO (EU) 2024/3228. Ab dem 20. Juli 2025 werden alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Fällen, auf der OS-Plattform gelöscht, Art. 2 Abs. 4 VO (EU) 2024/3228.
Die Pflicht, auf die OS-Plattform hinzuweisen und zu verlinken, besteht dann nicht mehr und entsprechende Verweise sollten entfernt werden.
In den Erwägungsgründen der neuen Verordnung finden sich die Gründe der Einstellung – die OS-Plattform wurde schlichtweg kaum genutzt. Nur eine verschwindend geringe Zahl der Besucher hatte die OS-Plattform genutzt, um eine Beschwerde einzureichen, und nur 2 % dieser Beschwerden erhielten eine positive Antwort von Unternehmern, sodass ihr Antrag an eine auf der OS-Plattform aufgeführte AS-Stelle weitergeleitet werden konnte. Insgesamt entsprach dies etwa 200 Fällen pro Jahr in der gesamten Union.