BGH: Schadensersatz nach DSGVO auch ohne Missbrauch der Daten
Der BGH entschied, dass auch der bloße kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten für einen Anspruch auf Schadensersatz genüge.
Der BGH entschied, dass auch der bloße kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten für einen Anspruch auf Schadensersatz genüge.
Der EuGH entschied, dass die DSGVO nationalen Vorschriften nicht entgegenstehe, die Unternehmen das Recht einräumen, sich auf der Grundlage des Verbots...
Nach der DSGVO hat jeder Betroffene ein Recht auf Auskunft. Der EuGH muss nun entscheiden, wann dieses Auskunftsverlangen rechtsmissbräuchlich ist.
Bereits 2022 hatte der EuGH auf Vorlage des BGH entschieden, dass Verbraucherschutzverbände gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten...
Sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung ist umstritten, ob Verstöße gegen die DSGVO durch Mitbewerber nach dem UWG abgemahnt und ...
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EuGH-Generalanwalt: Mitbewerber können DSGVO-Verstöße verfolgen
LG Hamburg: Keine Pflicht zur Bereitstellung eines Gastzugangs