Benutzte Kosmetika sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen
Benutzte Kosmetika sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen
Benutzte Kosmetika sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen
KG Berlin: Streitwert für unerbetene Telefonwerbung beträgt 30.000 Euro
BGH: "Solange der Vorrat reicht" ist nicht irreführend
BGH: Abmahnkosten bei Schubladenverfügung müssen nicht erstattet werden
Neue Auflage des Praxishandbuches für Shopbetreiber
Als Unternehmen oder Institution freut man sich, wenn die eigenen Leistungen bzw. Produkte getestet wurden und gut abschneiden. Ist man jedoch nicht der...
OLG Hamm: "Frühestens" in der Widerrufsbelehrung unter Umständen zulässig
Das Bundesverbraucherministerium hat im August 2009 eine Studie veröffentlicht, nach der fast die Hälfte aller Schufa-Daten falsch sind. Diese Missstände...
BGH: Bereits einmaliger Versand von Werbe-Mail ist rechtswidrig