Widerrufsbelehrung darf nicht mit dem Wort AGB verlinkt werden
Widerrufsbelehrung darf nicht mit dem Wort AGB verlinkt werden
Widerrufsbelehrung darf nicht mit dem Wort AGB verlinkt werden
Das Gesetz schreibt für bestimmte Berufsgruppen, die der behördlichen Zulassung unterliegen, vor, dass diese im Impressum ihre Aufsichtsbehörde nennen...
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OS-Plattform-Irrsinn geht weiter – Neues Urteil sorgt für Verwirrung
Matratzentest: Was darf der Verbraucher beim Online-Kauf?
Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden
EuGH-Generalanwalt: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten
Früher war sie verboten, heute zwingend zu verwenden: Die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung, Das entschied jetzt wenig überzeugend das OLG Hamm.