Betreiber von Fake-Shops zu über 5 Jahren Haft verurteilt

Der Einkauf im Internet beinhaltet verschiedene Gefahren. Immer wieder gibt es Händler, die versuchen, unwissende Käufer zu betrügen. Doch nun gelang mit einer Verurteilung eines solchen Betrügers ein wichtiger Schlag gegen das Verbrechen im Internet, der die gesamte Branche im schlechten Licht dastehen lässt.

Am 7.6.2017 verurteilte das LG München I einen Mann wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mit. Dort ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern angesiedelt.

Mit 19 Fake-Shops hatte er von ca. 750 Kunden knapp 430.000 € erbeutet. Dazu hatte er hochwertige Elektroartikel angeboten und die Kunden per Vorkasse zahlen lassen, ohne dann zu liefern.

Fakes nur schwer erkennbar

Die aufwändige Gestaltung der Shops ließ die ahnungslosen Kunden glauben, es handele sich um einen echten Online-Shop. Der Verurteilte kopierte dabei unter anderem Produktbilder und Artikelbeschreibungen von seriösen Anbietern, sodass es kaum möglich war, die betrügerische Absicht zu erkennen.

Darüber hinaus waren teilweise über Strohmänner reale Handelsregistereintragungen vorgenommen worden. In einem Fall gab es sogar eine Telefonnummer für Kundenrückfragen, die bei einem nur zu diesem Zweck angemieteten Online-Sekretariat eingerichtet war. Durch diese umfangreichen Bemühungen wurde es den Kunden sehr schwer gemacht, die Fakes von echten Shops zu unterscheiden.

Urteil hat Signalwirkung

Mit 19 betriebenen Fake-Shops ist diese Verurteilung ein weiterer sehr wichtiger Schlag gegen organisierte Kriminalität im Internet.

Bereits im Jahr 2012 war schon der Anführer einer Bande von Internetbetrügern vom LG Augsburg zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Auf insgesamt 31 Fake-Shops hatte er mit dem vermeintlichen Handel von Laptops, Silbermünzen, Goldbarren, etc. von über 1600 Opfern einen Betrag von mehr als einer Million Euro erbeutet. Die Staatsanwaltschaft betonte schon damals die Signalwirkung des Prozesses. Die Täter merkten, dass sie nicht davonkämen und Opfer sähen, dass es sich doch lohne, Anzeige zu erstatten.

Eine solche Wirkung ist auch von diesem neuen Urteil zu erhoffen. Gerade im Hinblick darauf, dass der in Augsburg Verurteilte trotz der mehr als doppelt so hohen Beute von über 1.000.000 Euro "nur" zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, ist eine vom Gericht beabsichtigte hohe Abschreckungswirkung zu erkennen.

Doch auch wenn Behörden wie die Zentralstelle Cybercrime Bayern, die im ganzen Freistaat im Bereich der Internetkriminalität ermittelt, tatkräftig daran arbeiten, die Gefahren im Online-Handel zu minimieren, stellt die Existenz solcher Fake-Shops für den gesamten Online-Handel ein großes Problem dar. Denn dadurch, dass die falschen Shops häufig nur sehr schwer von den echten zu unterscheiden sind, wird das Vertrauen in den Online-Handel im Ganzen stark beschädigt und dessen Ruf ruiniert.

Fazit

Fake-Shops sind ein großes Ärgernis im Online-Handel, weil sie das Vertrauen der Verbraucher in die gesamte Branche erschüttern können. Aber woran erkennt man eigentlich solche Fake-Shops. Eine Frage, die sich sicherlich auch viele Online-Händler stellen, da sie selbst ja auch Verbraucher sind, wenn sie für ihren Alltag einkaufen. Ein interessanter Artikel auf welt.de hat dazu einmal relevante Kriterien zusammengestellt.

Bildnachweis: Claudio Divizia/shutterstock.com

07.08.17