Neue Entscheidung zur alten Musterbelehrung erwartet
Neue Entscheidung zur alten Musterbelehrung erwartet
Neue Entscheidung zur alten Musterbelehrung erwartet
BGH an EuGH: Strom- und Gaslieferverträge vom Widerrufsrecht ausgenommen?
AG Hamburg: Newsletter-Einwilligung nur durch „Double Opt-In“ beweisbar
LG Stralsund: 14 Tage Widerrufsfrist bei amazon-zShops
LG Leipzig: 4.000 € Streitwert für fehlerhafte Rückgabebelehrung
OLG Jena: Hoher Streitwert allein spricht noch nicht für Rechtsmissbrauch
Mit der Frage, ob falsche AGB-Klauseln abmahnbar sind oder nicht, mussten sich in der Vergangenheit bereits mehrere Gerichte auseinander setzen. Diese...
Hier im Shopbetreiber-Blogkonnten Sie bereits lesen, dass der BGH die Frage, ob die Verwendung von Google-AdWords ein Verstoß gegen Markenrechte...
OLG Frankfurt: Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich