Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Widerrufsrechts
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Der Vertragsschluss im Internet verläuft anders als im Ladengeschäft. Online-Händler müssen genau Bescheid wissen, um keine bösen Überraschungen zu erleben
Im Handel zwischen Unternehmern können grundsätzlich Netto-Preise genannt werden. Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht, wenn sich die Werbung für ein...
LG Berlin: Fehlende Handelsregister-Angaben stellen Bagatell-Verstoß dar
BGH: Widerrufsbelehrung auf der Website ist keine Textform
Gutschein-Verkauf: Veranstalter muss bereits im Shop genannt werden
Bei Fernabsatzverträgen besteht die gesetzliche Verpflichtung, den Eingang der Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen....
Neue Auflage des Trusted Shops Praxishandbuches für Shopbetreiber
Auch LG Hamburg verlangt doppelte Verwendung der 40-Euro-Klausel