Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage zum Thema Abmahnmissbrauch
Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage zum Thema Abmahnmissbrauch
Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage zum Thema Abmahnmissbrauch
Eine Abmahnung kann von einem Mitbewerber ausgesprochen werden, der in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten steht. Wann ist das der Fall?
Stellt sich heraus, dass eine ausgesprochene Abmahnung rechtsmissbräuchlich war, fragen sich viele, wie man dagegen vorgehen kann. Könnte man z.B. einen...
Lesetipp: "Die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen"
Vertragsstrafe nach Abmahnung: Gibt es eine Obergrenze?
Zwei gegensätzliche Urteile zur Werbung mit Garantien
Nicht jede ausgesprochene Abmahnung kommt von einem Wettbewerber, der sich auf diese Weise ein Zubrot verdienen will. Eine Vielzahl von Abmahnungen ist...
Wir wollen Ihnen nicht die Entscheidung des Landgerichts Berlin vorenthalten, welches scharfe Worte für einen Abmahner gefunden hat, der äußerst dreist...
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