Auch Auslandsversandkosten müssen benannt werden
Online-Händler müssen Versandkosten nicht nur für Lieferungen im Inland angeben, sondern auch für Lieferungen ins Ausland, stellte das KG Berlin klar.
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Der große Boom der Online-Supermärkte ist bislang ausgeblieben. Ein Grund dafür liegt in den großen logistischen Herausforderungen.
Christoph Wenk-Fischer reagiert er in einem offenen Brief auf die Anwürfe von Prof. Gerrit Heinemann, die Branchenzahlen des bevh seien „Zahlensalat“.
Ab sofort müssen Online-Händler Elektrogeräte zurücknehmen
Ist eine Kündigung eine eindeutige Erklärung des Widerrufs?
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OMKB: Geballtes Know-how für Marketingexperten von morgen (Partnerangebot)
Vor ein paar Tagen erst hat der EuGH SafeHarbor für ungültig erklärt. Im Dezember geht es vor einem deutschen Gericht ebenfalls um Facebook: Ist der...